Transparenzregeln

Grundsätze guter und transparenter Unternehmensführung des Volkssolidarität Insel Rügen e.V.

1) Anwendungsbereich

Die vorliegenden Regelungen beschreiben die grundlegenden Prozesse und Strukturen für eine transparente, verantwortungsvolle und dem Gemeinwohl verpflichtete Verbandstätigkeit. Sie sind bindend und folgen den Rechtsnormen sowie Vorschriften des Vereins. Sie werden durch den Vorstand und die Geschäftsführung des Volkssolidarität Insel Rügen e.V. umgesetzt.

2) Orientierung an Werten

Der Volkssolidarität Insel Rügen e.V. bekennt sich zu den demokratischen, humanistischen und antifaschistischen Grundwerten der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt die Interessen von älteren Menschen, sozial Benachteiligten, Kindern und Jugendlichen sowie allen, die sich mit seinen satzungsmäßigen Zielen identifizieren. Er arbeitet aus humanitärer Verantwortung und ohne konfessionelle oder parteipolitische Bindung. Das Handeln des Vereins und aller für ihn haupt- und ehrenamtlich Tätigen orientiert sich an diesen Grundsätzen.

3) Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist nicht gewinnorientiert. Mögliche Überschüsse werden für gemeinnützige Zwecke, zum Wohle der Allgemeinheit, ausgegeben.

4) Vertrauen durch Transparenz

Unsere Prozesse, Strukturen, Verantwortungsbereiche sind in Transparenz geregelt und dokumentiert, wie:

– in der Vereinssatzung

– in den Geschäftsordnungen des Vorstands

– in der Dienstordnung  

– in der Beitragsordnung

– und in den Regelungen für Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen.

5) Trennung von Aufsicht und Führung

Die Trennung von Aufsicht und Führung stellt für uns die wichtigste Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Vereinsführung dar und ist bei uns gelebte Praxis.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ unseres Vereins. Sie wählt unter anderem den Vorstand, nimmt die Jahresrechnung und den Jahresbericht entgegen, prüft diesen und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.

Ein ehrenamtlicher Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er ist zuständig für die Ausrichtung der Vereinsarbeit und lenkt durch Zielsetzungen, Beschlüsse grundsätzlicher Art, Festlegung von Prioritäten und die darauf bezogenen Kontrollen. Er beschließt unter anderem den Haushaltsplan.

Eine hauptamtliche Geschäftsführung leitet die laufenden Geschäfte und sorgt für eine kooperative Organisationskultur, tragfähige Kommunikationsstrukturen, die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie für ein angemessenes Risiko- und Qualitätsmanagement.

Im Sinne der Trennung von Aufsicht und Führung ist die Mitgliederversammlung somit das Aufsichtsgremium für den Vorstand und der Vorstand das Aufsichtsgremium für die Geschäftsführung.

Hauptamtlich Beschäftigte des Vereins dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.

Die Aufsichts- und Führungsstrukturen sind in unserer Satzung und in den oben genannten Dokumenten zur Geschäftsordnung eindeutig und verbindlich geregelt.

6) Korruptionsprävention und mögliche Interessenskonflikte

Die Geschäftsführung ist den Rechtsnormen und Vorschriften des Vereins verpflichtet. Sie darf bei ihren Entscheidungen keine Interessen verfolgen und Geschäftschancen nutzen, die dem Verein zum Nachteil gereichen. Bestehende Interessenskonflikte sind dem Vorstand anzuzeigen. Insichgeschäfte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Von den Beschränkungen des BGB § 181 darf die Geschäftsführung nur in Ausnahmefällen für konkrete einzelne Rechtsgeschäfte durch jeweiligen Vorstandsbeschluss befreit werden.

Alle Geschäfte zwischen der Geschäftsführung und dem Verein sowie Nebentätigkeiten der Geschäftsführung sind von dieser anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.

Die Vergütung der Geschäftsführung wird vom Vorstand festgelegt und beschlossen. Sie hat angemessen zu sein und orientiert sich an der Größe und dem Umfang der übertragenen Verantwortung, an der persönlichen Leistung und an der wirtschaftlichen Lage des Vereins. Sie berücksichtigt zudem das allgemeine Lohngefüge im Verein und im Vergleichsumfeld.

Die Aufwandsentschädigung für den Vorstand wird, soweit in der Satzung nichts anderes gesagt, analog geregelt.

7) Prüfung

Der Verein erstellt einen Jahresbericht und legt diesen der Mitgliederversammlung vor.

Die Jahresabschlüsse werden der Mitgliederversammlung vorgelegt und bilden die Grundlage für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.

8) Kooperation

Der ehrenamtliche Vorstand und die hauptamtliche Geschäftsführung wirken zum Wohle des Vereins und im Interesse der Mitglieder gemeinschaftlich zusammen. Unsere Ortsgruppen werden im Rahmen von Stützpunktberatungen regelmäßig und aktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Bergen auf Rügen, den 23. Mai 2019

Der Vorstand des Volkssolidarität Insel Rügen e.V.